Europäische Presseverlage
Google informiert aktuell europäische Zeitschriften darüber, dass sie als "europäische Presseveröffentlichung laut EU Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt", also auf dem Internet, gekennzeichnet wurden.
Es geht dabei darum, dass Google die Darstellung von Suchmaschinenergebnissen in Frankreich Ende Okobter, 2019, ändern musste.
EU Länder können jeweils selbst entscheiden, inwieweit sie diese EU Richtlinie anwenden wollen. Frankreich hat entschieden, dass jegliche Vorschau von Inhalten in Suchmaschinenergebnissen (also ein Textsnippet, Vorschaubild oder eine Videovorschau) das Urheberrecht eines Verlags verletzt und somit nicht angezeigt werden darf.
Die URL darf also geteilt werden, Inhaltsausschnitte jedoch nicht, da diese als unrechtlich kopiert gelten.
Hier finden Sie Antworten von Google auf häufig gestellte Fragen: Einstellung für europäische Presseveröffentlichung
Die Darstellungsänderung betrifft Ihre Website ausschließlich für Benutzer in Frankreich. Dies gilt für alle europäischen Presseveröffentlichungen, unabhängig vom CMS, das genutzt wird. Ihre Suchmaschinenoptimierung wird dadurch nach Angaben von Google in keinster Weise negativ beeinflußt.
Google bietet nun neue Robots Meta Tags an, mit denen Sie die standardmäßige Darstellung in Frankreich übersteuern können. Damit tritt Ihre explizite Erlaubnis zur Darstellung von Inhaltsausschnitten in Frankreich in Kraft. Bitte beachten Sie, dass diese Option aktuell nur durch Google, nicht aber durch andere Suchmaschinen wie Bing und Yahoo umgesetzt wird.
Einstellungen für Inhaltsausschnitte bei Google
Die neuen Robots Meta Tags, mit denen Sie die Darstellung Ihrer Suchmaschinenergebnisse auf Google in Frankreich spezifizieren können, sind folgende:
1. max-snippet:[number]
Höchstens [zahl] Zeichen als Textauszug für dieses Suchergebnis verwenden. Beachte, dass eine URL auf einer Suchergebnisseite möglicherweise über mehrere Ergebnisse hinweg angezeigt wird. Das hat keine Auswirkungen auf die Bild- oder Videovorschau. Die Anweisung gilt für alle Arten von Suchergebnissen, z. B. Google Websuche, Google Bilder, Discover und Assistant. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn ein Publisher die Genehmigung zur Verwendung von Inhalten separat erteilt hat. Sollte der Publisher beispielsweise Inhalte in Form von strukturierten In-Page-Daten zur Verfügung stellen oder eine Lizenzvereinbarung mit Google haben, wirkt sich diese Einstellung auf solche spezifischeren zulässigen Verwendungen nicht aus. Diese Anweisung wird ignoriert, wenn kein parsbarer [zahl]-Wert angegeben ist.
Spezielle Werte:
0: Es soll kein Snippet angezeigt werden. Dies entspricht nosnippet.
-1: Es gibt keine Beschränkung für die Länge von Snippets.
Beispiel:
<meta name="robots" content="max-snippet:20">
2. max-image-preview:[setting]
Legt die maximale Größe einer Bildvorschau in den Suchergebnissen für diese Seite fest.
Akzeptierte setting-Werte:
- none: Es soll keine Bildvorschau angezeigt werden.
- standard: Eine Standardbildvorschau darf angezeigt werden.
- large: Eine größere Bildvorschau bis über die gesamte Breite des Darstellungsbereichs darf angezeigt werden.
Dies gilt für alle Arten von Suchergebnissen, z. B. Google Websuche, Google Bilder, Discover und Assistant. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn ein Publisher die Genehmigung zur Verwendung von Inhalten separat erteilt hat. Sollte der Publisher beispielsweise Inhalte in Form von strukturierten In-Page-Daten zur Verfügung stellen (als AMP Version und in der canonical Version einer Seite) oder eine Lizenzvereinbarung mit Google haben, wirkt sich diese Einstellung auf solche spezifischeren zulässigen Verwendungen nicht aus.
Websitebetreiber, die nicht wünschen, dass Google in der Suche oder in Discover grosse Vorschaubilder für Bilder einer AMP-Seite und der entsprechenden canonical Version verwendet, können dies durch Angabe von max-image-preview mit den Werten standard oder none gemäss ihren Wünschen machen.
Beispiel:
<meta name="robots" content="max-image-preview:standard">
3. max-video-preview:[number]
Für Videos werden auf dieser Seite in den Suchergebnissen maximal [zahl] Sekunden als Video-Snippet verwendet.
Weitere unterstützte Werte:
0: Es kann maximal ein statisches Bild verwendet werden, entsprechend der Einstellung für "max-image-preview".
-1: Es gibt kein Limit.
Dies gilt für alle Arten von Suchergebnissen, z. B. Google Websuche, Google Bilder, Google Videos, Discover und Assistant. Diese Anweisung wird ignoriert, wenn kein parsbarer [number]-Wert angegeben ist.
Beispiel:
<meta name="robots" content="max-video-preview:-1">
Eine Robots Meta Tag mit mehreren Anweisungen kann erstellt werden, indem man Robots-Meta-Tag-Anweisungen mit Kommas kombiniert:
<meta name="robots" content="max-snippet:50, max-image-preview:large">
Alle Vorschau-Features erlauben
Um alle Text, Bild und Video Vorschaumöglichkeiten auf Google Suchergebnissen zu erlauben, können Sie den folgenden Code kopieren und in das Kopfzeilen-HTML Ihrer Site unter Admin > Einstellungen > HTML Einbettung einfügen:
<meta name="robots" content="max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1">
Weitere Einstellungsmöglichkeiten
Mehr Informationen über Meta Tag Einstellungen, inklusive der Möglichkeit Darstellungsangebote Ihrer Inhalte auf Suchergebnissen bei Google zu blockieren, finden Sie in diesem Dokument: Spezifikationen für Robots-Meta-Tags, Data-Nosnippet- und X-Robots-Tags.
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